Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.01.2024
Löschungsankündigung
04.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
09.12.2022
Sonstiges
09.12.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.09.2022
Sonstiges
15.10.2020
Termine
23.01.2018
Termine
08.09.2017
Termine
09.06.2015
Entscheidungen im Verfahren
18.03.2015
Entscheidungen im Verfahren
16.02.2015
Entscheidungen im Verfahren
01.08.2014
Termine
29.07.2014
Entscheidungen im Verfahren
18.06.2014
Sonstiges
22.11.2013
Sonstiges
08.10.2013
Sonstiges
05.06.2012
Eröffnungen
27.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
09.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
20.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
17.10.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
05.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
02.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006